Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherug angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Anspruch und Höhe sind abhängig vom jeweiligen Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete oder Belastung.
Die Empfänger von Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II/Hartz IV sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
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