Beurkundung im Kindschaftsrecht

Die Urkundspersonen beim Jugendamt können unter anderem folgende Erklärungen und Verpflichtungen beurkunden:

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • zur Anerkennung der Vaterschaft erforderliche Zustimmungen
  • Anerkennung der Mutterschaft (nach deutschem Recht nicht erforderlich, jedoch ggf. bei ausländischen Elternteilen nach deren Heimatrecht)
  • Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen gegenüber einem Kind oder Jugendlichen, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (einschl. vollstreckbare Ausfertigung)
  • Erklärung der bei Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateten Eltern, dass sie die Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung)

Für die Beurkundung ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


Gebühren/Zahlungsart

Die Beurkundungen beim Jugendamt sind kostenfrei.

Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie

Für die Beurkundung ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis beider Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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