Jugendhilfe - wirtschaftliche Abwicklung

Maßnahmen der Jugendhilfe umfassen neben den pädagogischen Hilfen auch die Wirtschaftlichen Leistungen. Unter Wirtschaftlicher Jugendhilfe sind alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen. Mit diesen Leistungen ist ein überwiegender Teil der Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) abgedeckt. Sie sind daher wesentlicher Bestandteil der Jugendhilfe.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet Hand in Hand mit dem sozialpädagogischen Fachdienst (Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst).

Weiterhin arbeiten wir mit folgenden Personen/Stellen zusammen:

  • Heime und Wohngemeinschaften
  • Pflegeeltern und Tagespflegepersonen
  • Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Rentenversicherungen
  • BaföG-Stelle, Wohngeldstelle
  • andere Jugendämter

Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören z. B.:

  • Übernahme von Kosten für Kinder in Tagespflege 
  • Zahlung von Pflegekosten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in Heimen untergebracht 
  • Zahlung von Pflegegeld für Kinder, die in einer Pflegefamilie untergebracht sind 
  • Notwendige Kosten der Krankenhilfe (z.B. kieferorthopädische Behandlungskosten) 
  • Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Familienkasse, BAföG-Stelle usw.) 
  • Heranziehung der Eltern zu  den Kosten 
  • Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern (z. B. bei Wohnortwechsel)

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen. 

Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen. Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, für Besuche des Gesundheits-amtes ist dies derzeit noch verpflichtend.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2023 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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