Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die
beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ordnet für das
gesamte Gemeindegebiet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen
benötigten und nach den örtlichen Gegebenheiten vertretbaren
Nutzungsmöglichkeiten, wie z. B. für Wohnen (Hausbau), Arbeiten (Gewerbe,
Industrie), Verkehr (Straßen, Eisenbahnlinien), Erholung (Grünflächen, Seen),
Gemeinbedarf (Sportstätten, Schulen, Krankenhäuser) und Land- und
Forstwirtschaft. Der Flächennutzungsplan ist ein städtebauliches Programm, das
neben den gemeindlichen Bedürfnissen auch die übergeordneten Ziele der Landesplanung
und Raumordnung zu berücksichtigen hat. Die Darstellungen im Flächennutzugsplan
vermitteln grundsätzlich noch keinen Genehmigungsanspruch für den einzelnen
Bauwilligen, sind aber für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Auskünfte hierzu
erhalten Sie bei den zuständigen Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie
bei unseren für die Baugenehmigungsverfahren zuständigen Gebietssachbearbeiter
und –innen.
Bebauungspläne
Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die
städtebauliche Ordnung. Ferner wirken sie sich z. B. auf die Umlegung von
Grundstücken oder die Erhebung eines Erschließungsbeitrages aus.
In der Regel besteht ein Bebauungsplan aus der Planzeichnung und dem
Textteil. Ergänzt werden diese rechtsverbindlichen Festsetzungen mit einer
Planbegründung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und erläutert
werden müssen. Teil dieser Begründung ist auch der Umweltbericht.
Bebauungspläne sind für den Bauwilligen und die Behörden rechtlich
verbindlich (Ortsgesetz). Sie werden von den Gemeinden für ihre verschiedenen
Baugebiete, meist jeweils nur ein Teil des Gemeindegebietes, als Ortssatzung
erlassen und von ihnen öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan setzt die
bauliche Nutzung in allen erforderlichen Einzelheiten fest, insbesondere die
Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe usw.), die Nutzungsintensität (einzelne
Gebäude, Doppelhäuser oder Hausgruppen, die Geschossigkeit, die zu bebauenden
und nicht zu bebauenden Grundstücksflächen). Verkehrsflächen (Straßen, Fuß- und
Radwege) und Grünflächen setzen die Bebauungspläne auch fest.
Diese Bebauungsplanfestsetzungen sind bei allen Bauvorhaben in diesen
Gültigkeitsbereich zu beachten.
Auskünfte hierzu erhalten Sie
bei den zuständigen Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie bei unseren
für die Baugenehmigungsverfahren zuständigen Gebietssachbearbeiter und –innen.
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-4801
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Zuständig für: VG Eich und VG Alzey-Land (Framersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim); Bebauungspläne, Flächennutzungspläne
Leiterin der Abteilung Bauen und Umwelt
(06731) 408-4571
hmpljnlzy-wrmsd
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey