Bauleitplanung, Landesplanung, Raumordnung

Bauen und Wohnen

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ordnet für das gesamte Gemeindegebiet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen benötigten und nach den örtlichen Gegebenheiten vertretbaren Nutzungsmöglichkeiten, wie z. B. für Wohnen (Hausbau), Arbeiten (Gewerbe, Industrie), Verkehr (Straßen, Eisenbahnlinien), Erholung (Grünflächen, Seen), Gemeinbedarf (Sportstätten, Schulen, Krankenhäuser) und Land- und Forstwirtschaft. Der Flächennutzungsplan ist ein städtebauliches Programm, das neben den gemeindlichen Bedürfnissen auch die übergeordneten Ziele der Landesplanung und Raumordnung zu berücksichtigen hat. Die Darstellungen im Flächennutzugsplan vermitteln grundsätzlich noch keinen Genehmigungsanspruch für den einzelnen Bauwilligen, sind aber für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den zuständigen Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie bei unseren für die Baugenehmigungsverfahren zuständigen Gebietssachbearbeiter und –innen.

Bebauungspläne

Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Ferner wirken sie sich z. B. auf die Umlegung von Grundstücken oder die Erhebung eines Erschließungsbeitrages aus.
In der Regel besteht ein Bebauungsplan aus der Planzeichnung und dem Textteil. Ergänzt werden diese rechtsverbindlichen Festsetzungen mit einer Planbegründung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und erläutert werden müssen. Teil dieser Begründung ist auch der Umweltbericht.
Bebauungspläne sind für den Bauwilligen und die Behörden rechtlich verbindlich (Ortsgesetz). Sie werden von den Gemeinden für ihre verschiedenen Baugebiete, meist jeweils nur ein Teil des Gemeindegebietes, als Ortssatzung erlassen und von ihnen öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung in allen erforderlichen Einzelheiten fest, insbesondere die Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe usw.), die Nutzungsintensität (einzelne Gebäude, Doppelhäuser oder Hausgruppen, die Geschossigkeit, die zu bebauenden und nicht zu bebauenden Grundstücksflächen). Verkehrsflächen (Straßen, Fuß- und Radwege) und Grünflächen setzen die Bebauungspläne auch fest.
Diese Bebauungsplanfestsetzungen sind bei allen Bauvorhaben in diesen Gültigkeitsbereich zu beachten.
Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den zuständigen Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie bei unseren für die Baugenehmigungsverfahren zuständigen Gebietssachbearbeiter und –innen.  

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

Satzungen und Richtlinien


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Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

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© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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