Leistungen nach Landespflegegeldgesetz

Anspruch auf Landespflegegeld haben Personen mi gewöhlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz, die durch Geburt, Krankheit oder Unfälle schwerstbehindert sind. Das Landespflegegeld stellt eine finanzielle Entlastung für Mehraufwendungen dar, die automatisch bei der nötigen Fürsorge für einen Schwerstbehinderten anfallen und beträgt 384,00 Euro monatlich. Das Landespflegegeld ist - auch wenn die Antragstellung beim Sozialamt erfolgt - keine Leistung der Sozialhilfe. Es wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Allerdings werden die Pflegeleistungen der Pflegekassen oder auch andere Pflegegeldzahlungen angerechnet, so dass in der Regel  zuerst die vorrangigen Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen sind.

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Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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