Verpflichtung als Katastrophenschutzhelfer:
Mit In-Kraft-Treten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 und des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes am 01.07.2011, wird die Wehrpflicht ausgesetzt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Wehrdienst- bzw. Zivildienstausnahme der Freistellung nach § 13 a Wehrpflichtgesetz (WPflG) bzw. § 14 Zivildienstgesetz (ZDG).
§ 13 a WPflG wird zum 01.07.2011 ausgesetzt. § 14 ZDG bleibt zwar formal in Kraft, verliert aber durch Aussetzung der Zivildienstpflicht seine Grundlage. Für alle freigestellten Wehr- und Zivildienstpflichtigen endet daher zum 01.07.2011 die Pflicht zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz nach § 13 a WPflG bzw. § 14 ZDG.
Diese Änderungen wurden mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 und dem Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes jeweils vom 28.04.2011 beschlossen und am 02.05.2011 verkündet.
Weitere Informationen hierzu
Leiterin der Abteilung Ordnung und Sicherheit
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(06731) 408-4092
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
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Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
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