Brandschutz, abwehrender (Freiwillige Feuerwehr)

Der vorbeugende und abwehrende Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren einschließlich der Unterhaltung von Feuerwehren.

Im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) sind alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen geregelt, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen vor Brand und anderen Gefahren (Explosionen, Unfälle, etc.) dienen.

Brand- und Katastrophenschutzinspekteur ist Michael Matthes.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

Satzungen und Richtlinien


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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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