Im Sinne des Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale. Für Eingriffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine Genehmigung einzuholen.
Eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde braucht, wer
beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.
Bei größeren Baumaßnahmen wird die denkmalschutzrechlichte Genehmigung zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.
Die Aufwendungen für die Erhaltung von Baudenkmalen können teilweise zu Steuervergünstigungen führen. Vorraussetzung hierfür ist unter anderem, dass ein entsprechender Antrag vor dem Maßnahmenbeginn gestellt wird.
Weitere Informationen zum Denkmalschutz
Hier finden Sie die Denkmalschutzliste
Gebäude Hauptgebäude
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becker-mutschler.nicole@alzey-worms.de
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Kreisverwaltung Alzey-Worms
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