Mietzuschuss

Arbeitslosigkeit

Wohngeld

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherug angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Anspruch und Höhe sind abhängig vom jeweiligen Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete oder Belastung.

Die Empfänger von Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II/Hartz IV sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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