Gewässerunterhaltung /-ausbau

Der Umfang der Gewässerunterhaltung erstreckt sich insbesondere auf:

  • Erhaltung des Gewässerbettes für den Wasserabfluß sowie Räumung und Reinigung (soweit dem Umfang nach geboten) 
  • Erhaltung, Neuanpflanzung und Pflege standortcharakteristischer Ufervegetation sowie Ufersicherung in naturnaher Bauweise (soweit erforderlich) 
  • Erhaltung und Förderung der biologischen Wirksamkeit der Gewässer (Ge-wässerbett und Uferstreifen) als Lebensstätte von wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerbettes und der Uferstreifen zu diesem Zweck in angemessener Breite 
  • Entfernen fester Stoffe aus dem Gewässer

Bachpatenschaften

Der Landkreis Alzey-Worms – als Unterhaltungspflichtiger – schließt für Gewässer II. Ordnung Bachpatenschaftsverträge ab.

Bachpate können Vereine, Verbände, Interessengemeinschaften oder Schulen sein, die Interesse an der Pflege eines bestimmten Gewässerbereiches zeigen.

Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen die Bachpaten den Unterhaltungspflichtigen in seinen Unterhaltungsaufgaben.

Im Kreis Alzey-Worms werden von den ca. 54,1 km der Gewässer II. Ordnung ca. 38,5 km von Bachpaten betreut.

Grunderwerb an Gewässern II. Ordnung

Im Rahmen des Programms „Aktion Blau“ des Landes Rheinland-Pfalz ist der Landkreis Alzey-Worms im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten bestrebt Ufergrundstücke sowie ufernahe Grundstücke zu erwerben, um die natürliche Entwicklung von Gewässern zu fördern. 

Durch den Landerwerb soll die landwirtschaftliche Nutzung, die zum Teil bis an die Böschungen der Bachläufe reicht, zurückgenommen und die Uferbereiche einer natürlichen Sukzession überlassen werden.

Dadurch kann sich das Gewässerbett aufweiten und Mäander bilden, so dass langfristig Retentionsräume entstehen, die zur Entschärfung von Hochwassersituationen beitragen. Es entstehen im Laufe der Zeit wieder Auewälder, die sich ausbreiten können und somit zusammenhängende Grüngürtel bilden.

Die Grundstücke an den Gewässern werden als ganze Parzellen erworben. Dabei orientieren wir uns an den aktuellen Bodenrichtwerten.

Planfeststellung/Plangenehmigung Gewässerausbau (III. Ordnung)

Ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren ist dann durchzuführen, wenn ein Gewässer oder dessen Ufer

  • hergestellt
  • beseitigt
  • oder wesentlich umgestaltet wird

Vorgehensweise:

Der Antrag ist bei der Unteren Wasserbehörde in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.

Dem Antrag sind die notwendigen Planunterlagen, Nachweise, Beschreibungen und Berechnungen beizufügen. Welche dies im einzelnen sind, ist mit der Unteren Wasserbehörde entsprechend abzuklären.

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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