Unternehmenskarte beantragen

Führerschein

Beantragung einer Unternehmenskarte für digitale EU-Fahrtenschreiber (Kontrollgeräte) als

  • Erstmalige Ausstellung
  • Ausstellung einer Folgekarte (Erneuerung wegen
    • Ablauf der Gültigkeit
    • Beschädigung
    • Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben)
  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)
  • Ausstellung zusätzlicher Unternehmenskarten

Die Unternehmenskarte schützt die unternehmensrelevanten Daten, wie die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer/innen, vor dem Zugriff durch Unbefugte.

  • Gültigkeit: 5 Jahre
  • kann nicht verlängert werden.
  • Neuantrag und Neuausstellung erforderlich. (Folgekarte)
  • darf frühestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden
  • sollte spätestens 2 Wochen vor Ablauf neu beantragt werden

Die Unternehmenskarten werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


Voraussetzungen

Firmensitz im Landkreis Alzey-Worms

Gebühren/Zahlungsart

Die Unternehmenskarte wird zugesendet und kostet 42,00 €.

Benötigte Unterlagen

Folgende Angaben sind nach § 9 Abs. 1 FPersV zu erbringen

  • Personalausweis oder Pass Kopie Vorder- und Rückseite
  • Kopie Auszug Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • vorhandene Unternehmenskarte
    • Bei Folgekarte (Erneuerung)

Rechtsgrundlagen

FPersV

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2023 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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