Tankstellen

Eigenverbrauchertankstellen

Eigenverbrauchertankstellen dienen ausschließlich des Eigenbedarfs und werden vor allem im landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereich (z.B. Speditions-, Bus- oder Baufirmen) betrieben. Derartige Tankstellen mit einem Behältervolumen von mehr als 10.000 l bedürfen vor ihrer Errichtung einer Baugenehmigung. Die Bestimmungen der VAwS sind hierbei zu beachten. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Bauamt, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey.

Für Eigenverbrauchertankstellen mit einem Behältervolumen von nicht mehr als 10.000 l und einem Jahresverbrauch von weniger als 40.000 l pro Jahr, bei Biodiesel für einen Jahresverbrauch bis 100.000 l und einer Lageranlage bis 100.000 l Tankvolumen, benötigen keine Baugenehmigung. Diese Tankstellen sind jedoch unter Beifügung der nachfolgenden Unterlagen der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen:

  • Übersichtslageplan mit Einzeichnung des Standortes
  • Grundriss und Schnittzeichnung des Lagerraumes mit Darstellung der Behälteranlage und Leitungsführung (oberirdische Lagerung)
  • Baubeschreibung der Anlage 
  • Bauartzulassung und Eignungsbescheinigung des Tanks

Öffentliche Tankstellen

Bei der Errichtung, Änderung, Sanierung oder Umrüstung von Tankstellen sind in der Regel folgende Genehmigungen bzw. Erlaubnisse erforderlich:

  • Die Montage, die Installation und der Betrieb der Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung bedarf einer Erlaubnis durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz.
  • Die Errichtung von nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen wie z.B. Tankstellengebäude oder Tankstellenüberdachung bedarf einer Baugenehmigung durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Bauamt (Bauantrag).
  • Der Anschluss der Abscheideanlage an die öffentliche Kanalisation bedarf der Genehmigung durch die jeweils zuständigen Verbandsgemeinde bzw. Stadt-verwaltung (Entwässerungsantrag).

Sofern der Standort in einem wasserwirtschaftlich sensiblen Gebiet liegt (Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Gewässernähe), sollte vor Erstellung der Antragsunterlagen zunächst ein Gespräch mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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