Eigenverbrauchertankstellen
Eigenverbrauchertankstellen dienen ausschließlich des Eigenbedarfs und werden vor allem im landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereich (z.B. Speditions-, Bus- oder Baufirmen) betrieben. Derartige Tankstellen mit einem Behältervolumen von mehr als 10.000 l bedürfen vor ihrer Errichtung einer Baugenehmigung. Die Bestimmungen der VAwS sind hierbei zu beachten. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Bauamt, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey.
Für Eigenverbrauchertankstellen mit einem Behältervolumen von nicht mehr als 10.000 l und einem Jahresverbrauch von weniger als 40.000 l pro Jahr, bei Biodiesel für einen Jahresverbrauch bis 100.000 l und einer Lageranlage bis 100.000 l Tankvolumen, benötigen keine Baugenehmigung. Diese Tankstellen sind jedoch unter Beifügung der nachfolgenden Unterlagen der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen:
Öffentliche Tankstellen
Bei der Errichtung, Änderung, Sanierung oder Umrüstung von Tankstellen sind in der Regel folgende Genehmigungen bzw. Erlaubnisse erforderlich:
Sofern der Standort in einem wasserwirtschaftlich sensiblen Gebiet liegt (Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Gewässernähe), sollte vor Erstellung der Antragsunterlagen zunächst ein Gespräch mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz.
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-4601
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(06731) 408-4602
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey