Es muss über das zuständige Einwohnermeldeamt ein „Polizeiliches Führungszeugnis“ mit dem Zweck „rotes Kennzeichen“ beantragt werden (Dauer ca. 2 Wochen). Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, kann man mit Führungszeugnis, Ausweis, ggf. Gewerbeanmeldung, eVB-Nummer für rote Dauerkennzeichen ein solches beantragen. Die Fahrzeuge werden in ein „Fahrzeugscheinheft“ eingetragen. Zur Eintragung ist jeweils eine „Oldtimerabnahme“ nach § 23 StVZO erforderlich. Es ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Gebäude Untergeschoss
(06731) 408-7009
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Der
Hauptwohnsitz ist bei der Beantragung der Zulassung maßgeblich.
Rechtsgrundlage: § 6 i. V. m. § 46 FZV
Die Zulassung kann demnach nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragt werden,
in deren Bereich der Halter seinen Hauptwohnsitz hat.
Die vor
dem 01. März 2007 für natürliche Personen bestehende Wahlfreiheit, der
Zulassung an Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist entfallen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Bei der Meldebehörde bitte ein polizeiliches Führungszeugnis (für rote Dauerkennzeichen) beantragen. Bei Zuteilung des roten Dauerkennzeichens sind dann vorzulegen:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Besondere Hinweise
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
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