Das Haupttätigkeitsfeld des feuerwehrtechnischen Bediensteten umfaßt das Erstellen von brandschutztechnischen Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach den Vorschriften der Landesbauordnung sowie die Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen nach den Vorschriften des Landes-Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.
Auf das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften muß besonders bei Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetrieben, Gaststätten, Lagergebäuden, Hochhäusern, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen, Garagen, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Sport- und Mehrzweckhallen sowie allen Gewerbebetrieben geachtet werden.
Weiterführende Links:
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-4562
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey