Brandschutz, vorbeugender

Das Haupttätigkeitsfeld des feuerwehrtechnischen Bediensteten umfaßt das Erstellen von brandschutztechnischen Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach den Vorschriften der Landesbauordnung sowie die Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen nach den Vorschriften des Landes-Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.

Auf das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften muß besonders bei Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetrieben, Gaststätten, Lagergebäuden, Hochhäusern, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen, Garagen, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Sport- und Mehrzweckhallen sowie allen Gewerbebetrieben geachtet werden.

Weiterführende Links:

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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