100 km/h-Plakette für Anhänger beantragen

Es ist eine Genehmigung des Herstellers oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfingenieur, sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung nötig. Die Genehmigung wird in Feld 22 der Fahrzeugpapiere eingetragen (ggf. über Änderung der technischen Daten).

Dann kann die Ausgabe der 100 km/h-Plakette durch die Zulassungsbehörde erfolgen.

Die Verantwortung, ob die Vorgaben - insbesondere die Masseverhältnisse - des § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO eingehalten werden, trägt der Halter bzw. Nutzer der Fahrzeug-/Anhänger-Kombination.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


Voraussetzungen

Es ist eine Genehmigung des Herstellers oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfingenieur nötig.

Gebühren/Zahlungsart

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten der technischen Prüfstelle

Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) ; 9. Ausnahmeverordnung zur StVO

Besondere Hinweise

  • Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit Meldebescheingung zulässig
  • bei Zulassung auf Minderjähringe oder nicht geschäftsfähige Personen ist eine Einwilligung aller Erziehungsberechtigten bzw. des/der gesetzlichen Vertreter unter Vorlage aller Ausweise nötig
  • bei Zulassung auf juristische Personen sind zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder die Handwerkskarte sowie eine Vollmacht des Geschäftsführers vorzulegen
  • bei Zulassung auf eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR / GdbR) wird die Zulassung auf eine der beteiligten Personen vorgenommen (ggf. Ausweis und Vollmacht)
  • als Nachweis des Kontos wird z.B. die Bankkarte, EC-Karte oder ein Kontoauszug anerkannt
  • Nur mit einer Zulassungsbescheingung Teil I und Siegeln auf den Kennzeichen, die ab dem 01.01.2015 ausgestellt wurden ist eine "Online-Ausserbetriebsetzung" möglich
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle

Montag - Donnerstag
  07:30 - 13:00 Uhr
Freitag
  07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
  14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
  14:00 - 18:00 Uhr

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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