Lebensmittelüberwachung
Überwachung von Betrieben, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände aller Art, Kosmetika, Tabakwaren sowie Reinigungsmittel herstellen, verarbeiten und in den Verkehr bringen.
Überwachung von Gaststätten und Imbissbetrieben sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und sonstigen gewerblich genutzten Küchen.
Entnahme von Proben und Veranlassung ihrer Untersuchung auf Verkehrsfähigkeit.
Durchführung von Hygienekontrollen in den genannten Betrieben.
Verfolgung von Verbraucherbeschwerden.
Ahndung von Rechtsverstößen.
Fleischhygiene
Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, einschließlich der Untersuchung von erlegten Wildschweinen auf Trichinen sowie der Hygieneüberwachung sowohl in den gewerblichen Schlachtbetrieben, als auch bei sog. Hausschlachtungen.
Hygieneüberwachung aller Fleisch- und Geflügelfleisch be- und verarbeitenden Betriebe
Entnahme von Proben und Veranlassung ihrer Untersuchung auf Rückstände und pharmakologisch wirksame Substanzen.
Ahndung von Rechtsverstößen.
Der amtlichen Überwachung unterliegen folgende Betriebe:
Betriebsart | Anzahl |
Landwirtschaftliche Hofläden | 17 |
Industrielle Herstellung von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen | 10 |
Handwerkliche Herstellung von Lebensmittel; Metzgereien, Bäckereien u.ä. | 136 |
Lebensmittelgroßhandel und - import | 28 |
Lebensmitteleinzelhandel, Vertrieb von Tabak, Kosmetika und Bedarfsgegenständen | 374 |
Kantinen und gewerbl. Küchen sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung | 137 |
Gaststätten und Imbissbetriebe | 606 |
Sonst. nicht ständige Imbisseinrichtungen z.B. bei Volks- und Straßenfesten Gesamtzahl | 2.808 |
Tätigkeitsfeld Lebensmittelüberwachung
Der Lebensmittelkontrolle obliegt es regelmäßig Proben von Lebensmitteln aller Art sowie von Tabakerzeugnissen, Kosmetika und Bedarfsgegenständen, wie z.B. Verpackungsmaterial, Spielwaren, Scherzartikel, Essgeschirr u.ä. zu entnehmen und für deren Untersuchung zu sorgen. Proben werden entweder direkt von dem zuständigen Untersuchungsamt angefordert, oder auf Grund von Beanstandungen, bzw. Verbraucherbeschwerden entnommen.
Durch nicht angekündigte Betriebskontrollen in Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelgeschäften, Hofläden, Gaststätten, Imbissstuben, Kantinen u.ä. wird festgestellt, ob die Produkte in Übereinstimmung mit den vielfältigen gesetzlichen Vorschriften hergestellt, verarbeitet und in den Verkehr gebracht wurden. Gleiches gilt auch für Hersteller und Händler von Tabak, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Reinigungsmitteln.
Neben dem Vollzug der umfangreichen, einschlägigen Rechtsvorschriften stellt die Beratung der Gewerbetreibenden und zunehmend die Aufklärung der Bürger zu Fragen des Verbraucherschutzes ein besonderer Schwerpunkt dar. Nach den Vorschriften zur Lebensmittelhygiene dürfen Lebensmittel nur in dafür eigens zugelassenen Betriebsstätten hergestellt werden und dürfen auch nur von solchen in Verkehr gebracht werden.
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Lebensmittelkontrolleur
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Leiter des Veterinäramtes
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
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