70 Veterinäramt

Lebensmittelüberwachung

Überwachung von Betrieben, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände aller Art, Kosmetika, Tabakwaren sowie Reinigungsmittel herstellen, verarbeiten und in den Verkehr bringen.
Überwachung von Gaststätten und Imbissbetrieben sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und sonstigen gewerblich genutzten Küchen.
Entnahme von Proben und Veranlassung ihrer Untersuchung auf Verkehrsfähigkeit.
Durchführung von Hygienekontrollen in den genannten Betrieben.
Verfolgung von Verbraucherbeschwerden.
Ahndung von Rechtsverstößen.

Fleischhygiene

Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, einschließlich der Untersuchung von erlegten Wildschweinen auf Trichinen sowie der Hygieneüberwachung sowohl in den gewerblichen Schlachtbetrieben, als auch bei sog. Hausschlachtungen.
Hygieneüberwachung aller Fleisch- und Geflügelfleisch be- und verarbeitenden Betriebe
Entnahme von Proben und Veranlassung ihrer Untersuchung auf Rückstände und pharmakologisch wirksame Substanzen.
Ahndung von Rechtsverstößen.
Der amtlichen Überwachung unterliegen folgende Betriebe:

Betriebsart Anzahl
Landwirtschaftliche Hofläden 17
Industrielle Herstellung von
Lebensmitteln, Kosmetika und
Bedarfsgegenständen
 10
Handwerkliche Herstellung
von Lebensmittel;
Metzgereien, Bäckereien u.ä.
136
Lebensmittelgroßhandel und
- import
28
Lebensmitteleinzelhandel,
Vertrieb von Tabak, Kosmetika
und Bedarfsgegenständen
374
Kantinen und gewerbl.
Küchen sowie Einrichtungen
zur Gemeinschaftsverpflegung
137
Gaststätten und Imbissbetriebe606
Sonst. nicht ständige
Imbisseinrichtungen z.B. bei
Volks- und Straßenfesten  
Gesamtzahl
2.808

Tätigkeitsfeld Lebensmittelüberwachung

Der Lebensmittelkontrolle obliegt es regelmäßig Proben von Lebensmitteln aller Art sowie von Tabakerzeugnissen, Kosmetika und Bedarfsgegenständen, wie z.B. Verpackungsmaterial, Spielwaren, Scherzartikel, Essgeschirr u.ä. zu entnehmen und für deren Untersuchung zu sorgen. Proben werden entweder direkt von dem zuständigen Untersuchungsamt angefordert, oder auf Grund von Beanstandungen, bzw. Verbraucherbeschwerden entnommen.
Durch nicht angekündigte Betriebskontrollen in Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelgeschäften, Hofläden, Gaststätten, Imbissstuben, Kantinen u.ä. wird festgestellt, ob die Produkte in Übereinstimmung mit den vielfältigen gesetzlichen Vorschriften hergestellt, verarbeitet und in den Verkehr gebracht wurden. Gleiches gilt auch für Hersteller und Händler von Tabak, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Reinigungsmitteln.
Neben dem Vollzug der umfangreichen, einschlägigen Rechtsvorschriften stellt die Beratung der Gewerbetreibenden und zunehmend die Aufklärung der Bürger zu Fragen des Verbraucherschutzes ein besonderer Schwerpunkt dar. Nach den Vorschriften zur Lebensmittelhygiene dürfen Lebensmittel nur in dafür eigens zugelassenen Betriebsstätten hergestellt werden und dürfen auch nur von solchen in Verkehr gebracht werden.

Adresse

An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey

Kontakt

(06731) 408-84444
veterinaeramt@alzey-worms.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Wegbeschreibung

Im Neubau, An der Hexenbleiche 34 finden Sie die Abteilung im
1. Obergeschoss.



Mitarbeiter

Dienstleistungen

Dokumente

Satzungen und Richtlinien

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

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Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

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