Hauskauf: Energieschleuder oder Schnäppchen?

11.04.2023

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Der Verlust von Heizenergie durch schlechte Wände, ein undichtes Dach oder ein ineffizientes Heizsystem kostet dauerhaft Geld. So kann manches „Schnäppchen“ über die Jahre gesehen in ungünstigem Licht dastehen. 

Hausverkäufer sind verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern – manchmal aus Furcht, den Zuschlag für das Haus nicht zu bekommen. 

Und auch wenn der Energieausweis vorliegt, ist die Interpretation der Daten nicht immer leicht: Verbrauchsausweise mitteln den Verbrauch der letzten drei Jahre – und der hängt von den Gewohnheiten der bisherigen Bewohner ab. Bedarfsausweise zeigen den nutzerunabhängigen Heizenergiebedarf des Hauses. 

Energieausweise sind nach Ausstellung 10 Jahre gültig, daher kursieren Energieausweise nebeneinander, die unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe anlegen. In älteren Energieausweisen werden Werte von 150-200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr im Ausweis noch im grünen Bereich angesiedelt - obwohl das nicht einem zukunftsfähigen energetischen Standard entspricht. Seit Mitte 2014 ausgestellte Ausweise geben dem Gebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Werte von 100 bis 200 Kilowattstunden erreichen nur Effizienzklasse D oder E. 

In einem Mehrfamilienhaus gibt es nur einen Ausweis fürs gesamte Haus nicht jedoch für die einzelne Wohnung. Für den Energieverbrauch einer Wohnung spielt aber auch deren Lage eine wichtige Rolle, vor allem in schlechter gedämmten Häusern. Dach – und Erdgeschosswohnungen in Hausrandlage verbrauchen dann in der Regel 50 Prozent mehr Heizwärme als Wohnungen in der Hausmitte.

Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale hilft nach Terminvereinbarung bei der Interpretation von Energieausweisen und bietet Hauskäufern eine persönliche Erstberatung zur Einschätzung des Modernisierungsbedarfs.

In Alzey finden die nächsten Beratungstermine am Montag, den 15. Mai 2023 von 14 bis 17 Uhr statt. Die Beratung ist kostenfrei und findet an diesem Montag telefonisch statt. 

Weitere Informationen und einen Termin erhalten Verbraucher/innen unter:  (06731) 408-0.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:

Energietelefon der Verbraucherzentrale:
(0800) 6075600 kostenlos

Montags 9:00-13:00
und 14:00-18:00 Uhr,
dienstags 10:00-13:00
und 14:00-17:00 Uhr,
donnerstags 10:00-13:00
und 14:00-17:00 Uhr

Wichtige Hinweise zur Sprechstunde

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