03.04.2023
I.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, hat mit Verfügung vom 28.03.2023, Az.: 17 461-1/AZ/21a, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Alzey-Worms für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2023 genehmigt.
II.
Die Kreditgenehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Landkreises Alzey-Worms vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 11.371.909 € wurde von der ADD teilweise in Höhe von 8.658.455 € genehmigt. Der gem. § 3 der Haushaltssatzung des Landkreises Alzey-Worms für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 13.458.250 € festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von 12.956.250 € genehmigt.
III.
Die Satzung wird gemäß §§ 17, 20 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188) i. V. m. §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, nachstehend bekanntgemacht.
IV.
Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan liegen entsprechend der Bestimmungen des § 57 LKO i. V. m. § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit von Mittwoch, 05.04.2023, bis einschließlich Donnerstag, 13.04.2023, (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, Alzey, Zimmer 68, öffentlich aus.
V.
Sofern die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder aufgrund der LKO zustande gekommen ist, gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Wird eine Verletzung nach Ziffer IV. Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Ziffer IV. Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. - 2 -
Alzey, 31.03.2023
Az.: 1-11612-1/al
Kreisverwaltung Alzey-Worms
gez. Heiko Sippel
Landrat
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Kreisverwaltung Alzey-Worms
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