03.03.2023
Wie bereits in den vergangenen Jahren verzichtet der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) auch im Jahr 2023 auf die regelmäßige Versendung von Jahresgebührenbescheiden an alle Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen. Inzwischen ist der letzte Abfallgebührenbescheid ein Dauerbescheid und grundsätzlich so lange gültig, bis sich an den Berechnungsgrundlagen etwas ändert. Nur bei Änderungen kommt also ein neuer Bescheid.
Dabei richtet sich der AWB nach den Daten, die er aus den Einwohnermeldeämtern erhält. Jeweils am Anfang des Monats erscheinen die Änderungen des Vormonats auf den Bildschirmen der Mitarbeiterinnen in der Gebührenveranlagung. Zum ersten Abbuchungstermin Anfang März können daher eventuelle Änderungen aus dem Vormonat Februar noch nicht berücksichtigt worden sein. In aller Regel kommt dann bis zu vier Wochen nach der Abbuchung ein Änderungsbescheid mit der Post, der die Korrekturen enthält. Sollte zum Fälligkeitsdatum zu viel abgebucht worden sein, wird dies auf Wunsch entweder zurückerstattet oder mit der nächsten Rate verrechnet.
Weitere Infos gibt es über die Gebühren-Hotline 0 67 31 / 4 08 6499
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey