Umstrukturierungs-Anträge für Rebpflanzungen im Jahr 2023 jetzt stellen

22.12.2022

Weininformationsportal nutzen

Wie das Referat Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, können ab Montag, 2. Januar 2023, Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2023. Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil zwei des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023 gepflanzt werden sollen. 

Folgende Maßnahmen können beantragt werden: Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein und Mosel), Block zehn (Maßnahmen 11 bis 15); Pflanzung von Halb- und Hochstammreben, Block 20 (Maßnahmen 21 bis 25); Rebsortenwechsel, Block 30 (Maßnahmen 31 bis 55); Bodenordnung, Block 40 (Maßnahmen 41 – 45); Handarbeitsmauersteillagen, 51; Querterrassierung, 53. Folgende Fördersätze für die neuen Maßnahmen gelten in 2023: Maßnahmen 11, 21, 31 und 41, 10.000 Euro/ha (Flachlagen); Maßnahmen 12, 22, 32 und 42, 19.000 Euro/ha (Steillagen); Maßnahmen 14, 24, 34 und 44, 21.000 Euro/ha (Steilst- und Terrassenlagen); Maßnahmen 13, 23, 33 und 43, 9.000 Euro/ha (Extensive Anlagen). Maßnahmen 15, 25, 35 und 45, 6.000 Euro/ha (Nutzung gebrauchtes Material); Maßnahme 51: 32.000 Euro/ha (Handarbeitsmauersteillagen); Maßnahme 53; 24.000 Euro/ha (Neuanlage von Querterrassen). 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil eins des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2023 zum Download bereit. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter*innen der Abteilung Landwirtschaft und Weinbau unter Landwirtschaft@alzey-worms.de oder telefonisch unter (06731) 408-7068 bis -7074.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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