16.12.2022
Der Kreistag des Landkreises Alzey-Worms hat in
seiner Sitzung vom 13.12.2022 gemäß § 57 Landkreisordnung vom 31.01.1994
(GVBl. S. 188) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 114
Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen
Fassung den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt und dem
Landrat sowie den Kreisbeigeordneten Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem
Beteiligungsbericht sowie die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses
und des Rechnungsprüfungsamtes liegen gemäß § 114 GemO in Verbindung mit § 1
der Hauptsatzung des Landkreises Alzey-Worms und dem Beschluss des Kreistages
zu öffentlichen Bekanntmachungen vom 24.11.2009 an den dieser Bekanntmachung
folgenden 7 Werktagen, (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag
14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bei der Kreisverwaltung
Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Zimmer 69 (Erdgeschoss), zur
Einsichtnahme öffentlich aus.
Alzey, 14.12.2022
gez. Sippel
Heiko Sippel
Landrat
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen. Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, für Besuche des Gesundheits-amtes ist dies derzeit noch verpflichtend.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey