11.11.2022
I.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen wird dem Kreistag Alzey-Worms zugeleitet.
II.
Es
besteht nun die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von
Vorschlägen zu dem Entwurf der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen.
III.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und
seinen Anlagen in der Zeit von Dienstag 15.11.2022 8:00 Uhr bis einschließlich Dienstag,
13.12.2022, 14:00 Uhr, (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag
von 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bei der
Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 in 55232 Alzey, Zimmer 67,
öffentlich aus.
Für
die Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter 06731/408-4671
erforderlich.
IV.
Die Einwohnerinnen und Einwohner des
Landkreises Alzey-Worms haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser
Bekanntmachung bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Vorschläge zum Entwurf der
Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen,
einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung
Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 in 55232 Alzey, oder elektronisch an finanzen@alzey-worms.de einzureichen.
Alzey,
14.11.2022
Az.:
1-11612-01
Heiko
Sippel
Landrat
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen. Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, für Besuche des Gesundheits-amtes ist dies derzeit noch verpflichtend.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey