10.11.2022
Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu Einschränkungen geführt und insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien belastet. Damit Kinder und Jugendliche jetzt schnell wieder Versäumtes aufholen und nachholen können, fördert das Bundes-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ Stärkungs- und Unterstützungsangebote.
Der Landkreis Alzey-Worms hat für die Jahre 2021 und 2022 Fördergelder vom Ministerium für Bildung im Rahmen des Aktionsprogramms erhalten. Diese können noch bis zum 15. Dezember beim Jugendamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms beantragt werden. Informationen hierzu bei: Simone Breu, Tel, (06731) 408-5511 (Dienstag bis Donnerstag) oder per Mail an: breu.simone@alzey-worms.de
Antragsberechtigt sind unter anderem
Vereine, Kindertagesstätten und Gemeinden, die Angebote für Kinder und
Jugendliche schaffen, um die negativen Folgen der Pandemie abzufedern.
Förderfähig sind Sachausgaben und Personalkosten. Förderkriterien und Förderverfahren sind
unkompliziert.
Beispiele
bisher geförderter Maßnahmen und geschaffener Angebote: Naturpädagogische
Freizeitangebote von Vereinen; psychologische Erstberatung zugänglich für
Eltern, Kinder und Jugendliche; Angebote zu Schulabsentismus und zur
Gewaltprävention; Sportgeräte für Kinderturnen. Die Angebote sind bis zum 31.
Mai 2023 durchzuführen.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen. Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, für Besuche des Gesundheits-amtes ist dies derzeit noch verpflichtend.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey