17.10.2022
Aufgrund zahlreicher Anfragen seitens der Bürgerinnen und Bürger, informiert die Sozialabteilung der Kreisverwaltung über die aktuell gültigen Regelungen bei der Beantragung von Wohngeld und voraussichtliche Änderungen ab 2023: Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch das Sozialamt) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Bisher wurden die Heizkosten bei der Bewilligung von Wohngeld nicht berücksichtigt, dies soll sich erst mit der Wohngeldreform ab nächstem Jahr ändern.
So kann es durchaus sein, dass Sie trotz gestiegener Energiepreise aktuell keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Allerdings wurde den Personen, die jetzt schon im Wohngeldbezug sind, über Einmalzahlungen in 2022 auch Heizkostenzuschüsse gewährt.
Informationen zum derzeit geltenden Wohngeldrecht finden Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.html (Broschüre Wohngeld)
Sollten Sie aktuell der Meinung sein, dass Sie nach diesen Regelungen einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie fristwahrend formlos einen Antrag auf Wohngeld bei uns stellen. Den formlosen Antrag finden Sie hier: https://www.kreis-alzey-worms.eu/verwaltung/search/?searchTerm=formloser+Antrag+Wohngeld&x=0&y=0
Geplante Neuerungen im Wohngeld ab 1.1.2023 Mit der Wohngeldreform, die erst zum 1.1.2023 in Kraft treten soll, werden erstmals auch Heizkosten bei der Frage nach der Wohngeldberechtigung berücksichtigt. Damit steigt zum einen die Höhe des monatlichen Wohngeldes als auch die Zahl der Haushalte, die von dieser Neuregelung profitieren.
Das neue Gesetz wird über den Bundesrat allerdings erst Ende November 2022 verabschiedet.
Im derzeitigen Gesetzgebungsverfahren muss deshalb immer noch mit Änderungen gerechnet werden. Wir werden an dieser Stelle wieder informieren, wenn das neue Gesetz verabschiedet ist. Es ist deshalb völlig ausreichend, wenn Sie im Laufe des Januars 2023 einen Antrag auf Wohngeld stellen. Mit einem formlosen Antrag sichern Sie sich den Anspruch. Ein formloser Antrag auf Wohngeld im Januar 2023 bewirkt, dass Sie im Falle einer Bewilligung von Wohngeld, dieses rückwirkend seit Januar 2023 ausgezahlt bekommen.
Wir
bitten Sie aktuell von telefonischen Rückfragen zum neuen Recht bei der
Wohngeldstelle abzusehen. Diese ist aktuell noch mit Umstellungsarbeiten auf
ein neues Wohngeld-Fachprogramm beschäftigt und hat deshalb auch eingeschränkte
Öffnungszeiten.
Vielen
Dank für Ihr Verständnis!
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen. Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, für Besuche des Gesundheits-amtes ist dies derzeit noch verpflichtend.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey