10.05.2022
Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, ist die Situation bei der Führerscheinstelle aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens durch die gesetzlich vorgeschriebene Führerschein-Umstellung von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022 und der Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 in das Scheckkarten-Format sowie durch längere krankheitsbedingte Ausfälle weiterhin angespannt. Mit einer Vorlaufzeit von acht Wochen bis zum Termin muss aktuell leider gerechnet werden. Die Führerscheinstelle bittet deshalb insbesondere Berufskraftfahrer darauf zu achten, möglichst frühzeitig einen Termin zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zu beantragen.
Der Termin bei der Führerscheinstelle könne bereits parallel zum Arzttermin vereinbart werden. Wichtig sei es, die notwendigen Unterlagen vollständig mitzubringen, damit nicht ein weiterer Termin wahrgenommen werden muss. Informationen über die für die Verlängerung notwendigen Dokumente sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de eingestellt.
Mit einer Entspannung der Situation sei vorerst nicht zu rechnen. Denn gerade in den Urlaubsmonaten komme es zu einem erhöhten Aufkommen an Diebstählen und weiteren Verlusten des Führerscheins. Hier müsse seitens der Führerscheinstelle für Ersatz gesorgt werden. Auch kurzfristige Ausstellungen von internationalen Führerscheinen aufgrund von Auslandreisen in den Ferienmonaten würden jetzt vermehrt beantragt.
Um die Abläufe in der Führerscheinstelle schnellstmöglich zu optimieren und dadurch die Wartezeiten zu verkürzen, wird die Terminvereinbarung durch entsprechende IT-Verfahren vereinfacht. Auch verstärkt weiteres Personal aus der Verwaltung die Führerscheinstelle. Zudem werden Abläufe geändert, so entfällt z.B. vorübergehend die Kontrolle der Zahlungsvorgänge vor Ort durch das Personal der Führerscheinstelle. Die Besucher*innen erhalten Rechnungen, die unabhängig vom Termin in der Führerscheinstelle beglichen werden können.
Was muss man zum Führerschein-Umtausch mitbringen?
Zum
Führerschein-Umtausch sind folgende Dokumente vorzulegen: Ein gültiger
Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle
Führerschein. Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des
aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der
ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post,
telefonisch oder auch online bei der ausstellenden Behörde beantragen und an
die aktuelle Führerscheinstelle schicken.
Bürgerinnen
und Bürger aus dem Landkreis Alzey-Worms können einen Termin online unter fuehrerscheinstelle@alzey-worms.de
oder telefonisch unter (06731) 408-6666 vereinbaren.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey