Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen: Anträge für 2023 stellen

29.04.2022

Nur noch ein Antragstermin für Teil 1

Wie das Referat Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, können die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 vom 2. bis 31. Mai 2022 gestellt werden. Diese Frist gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Der Antragszeitraum im Herbst entfällt. Es müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2022 oder im Frühjahr 2023 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodebescheide aus den Vorjahren, verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. 

Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden. Für Pflanzungen ab 2023 werden die Maßnahmen „Anpassung der Zeilenbreite“ für die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein und Mosel sowie „Pflanzung von „Halb- oder Hochstammreben“ in allen Anbaugebieten neu eingeführt. Dafür ist das Antragsverfahren Teil 1 bereits ab 2022 zu ändern. 

Im Antrag Teil 1 muss nun verbindlich eine Maßnahme für diePflanzunggewählt werden. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unter­stützungsvorrichtung muss in 2023 spätestens zum 30. Juni 2023 (einzige Frist) erfolgt sein.

Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden. Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann kann über Neuregistrierung ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt. Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/ Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller*innen eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im Oktober durch die Kreisverwaltung. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Referates Landwirtschaft der Kreisverwaltung Alzey –Worms per E-Mail unter Landwirtschaft@alzey-worms.de oder telefonisch unter den Nummern 06731/408-7071, 408-7068 und 408-7072 zur Verfügung.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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