28.03.2022
Der Krieg in der Ukraine berührt uns alle sehr. Menschen flüchten aus dem Kriegsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland. Vor allem Kinder mit Müttern kommen hier in Rheinland-Pfalz und auch im Landkreis Alzey-Worms an. Nach den belastenden Erfahrungen sollen sie bei ihrer Ankunft hier so gut wie möglich unterstützt werden. Bereits jetzt erreicht die Kreisverwaltung eine Vielzahl von Fragen, ob und unter welchen Umständen Kindern eine Kita im Landkreis besuchen können.
Das Jugendamt Alzey-Worms teilt mit, dass geflüchtete Kinder aus der Ukraine nach den geltenden gesetzlichen Regelungen in den Kindertagesstätten im Landkreis, in denen ausreichend Personal vorhanden ist und die noch freie Plätze haben, aufgenommen werden können. Darüber hinaus ist es möglich, dass in Kooperation mit der Fachberatung des Jugendamtes Kindertagesstätten, die über ausreichend Personal verfügen und sich dazu in der Lage sehen, geflüchtete Kinder auch über die in der Betriebserlaubnis festgelegte Obergrenze an Plätzen hinaus betreuen können.
„Dieses Angebot ist freiwillig und muss mit Leitung, Team und Träger gut abgestimmt sein“, betont die Leiterin des Kreisjugendamtes Alzey-Worms, Frederike Fleischer. Ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Gemeinde haben Kinder ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Rheinland-Pfalz und sind damit berechtigt, eine Kita zu besuchen. Viele ukrainische Flüchtlinge wohnen derzeit bereits bei Familienangehörigen oder Bekannten, ohne sich in Erstaufnahmeeinrichtungen zu melden, da sie sich bis zu 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Auch diese Kinder können bei den örtlichen Kitas angemeldet werden.
Wenn
Flüchtlingskinder aufgenommen werden, erhält der Träger die Möglichkeit zur
Betreuung der Kinder in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auch so genannte
Nichtfachkräfte einzustellen.
Ein besonders wichtiger
Baustein für eine gelingende Integration der Kinder und ihrer Familien ist die
Möglichkeit, sich verständigen zu können. Daher sollen zusätzlich vorzugsweise
Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen aktiviert und eingesetzt werden.
Mit dieser Maßnahme können Integration und Sprachförderung gleichzeitig
ermöglicht werden. Auch der Einsatz von Ehrenamtlichen mit ukrainischen
Sprachkenntnissen ist denkbar.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey