Land hat Kooperationsvertrag mit Betreiber der „Luca-App“ gekündigt

22.03.2022

Unterüberschrift der Meldung

Nachdem die Pflicht zur Kontakterfassung in weiten Teilen des alltäglichen Lebens aufgehoben wurde, hat nun das Land – vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information (LDI) – den Vertrag mit den Betreibern der „Luca-App“ fristgerecht gekündigt. Er endet damit zum 31. März 2022. „Nachdem das Land bereits vor einiger Zeit entschieden hat, dass auf die Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie, beim Sport und im Freizeit- und Kulturbereich verzichtet werden kann, wird jetzt der Vertrag mit den Betreibern der Luca-App über März 2022 hinaus nicht mehr verlängert“, berichtet Landrat Heiko Sippel. Ab 1. April sei damit die Nutzung der Luca-App nicht mehr möglich.

Als Alternative stehe die Corona-Warn-App des Bundes flächendeckend und kostenfrei zur Verfügung. Diese trage allen Bedürfnissen der Verfolgung von möglichen Risikokontakten Rechnung. Der Unterschied zur Luca-App ist, dass die Corona-Warn-App (CWA) eine anonyme Information einzelner Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte im Alltag ermöglicht. Hat sich eine Person in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten, so „ploppt“ dies in der CWA als Warnung auf.

Die betroffene Person kann entsprechend reagieren und sich testen sowie gleichzeitig die eigenen Kontakte reduzieren. Voraussetzung für die Warnung ist, dass die positive Person ihr Testergebnis in die CWA lädt und teilt. Dabei werden mit der CWA keine personenbezogenen Kontaktdaten erhoben.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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