Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2022

20.12.2021

Ab Montag, 3. Januar, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 2. Mai. Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2022 gepflanzt werden sollen. 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten -7071 haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. Eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche ist nicht mehr möglich.

Die Fördersätze in 2022 lauten wie folgt: 

  • Maßnahmen 31 und 41: 10.000 €/ha (Flachlagen) 
  • Maßnahmen 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen) 
  • Maßnahmen 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen) 
  • Maßnahmen 33 und 43: 9.000 €/ha (Extensive Anlagen) 
  • Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen) 
  • Maßnahme 52 und 62: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchter Materialien) 
  • Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)
Ab 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte, ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant. 

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Ministerium für Wirtschaf, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Homepage des Ministerium für Wirtschaf, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit. 

Es wird darum gebeten, alle Anträge per Fax 06731/408-7092 oder per Post einzureichen- Eine Abgabe per E-Mail ist leider nicht möglich. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Referates Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter den Telefonnummern 06731/408-7068, -7071, -7069, -7070, -7073, -7074 und -7072 zur Verfügung. Anfragen per E-Mail an landwirtschaft@alzey-worms.de.
Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2022  Foto: (c) Unsplashzoom
Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2022
Foto: (c) Unsplash
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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