01.12.2021
Im Landkreis Alzey-Worms und in der Stadt Worms hat sich die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Personen seit Dienstag, 30. November, um 94 Fälle im Landkreis und 58 Fälle in Worms erhöht.
Es sind keine weiteren Personen aus dem Landkreis und aus Worms mit Covid-19 verstorben. Insgesamt sind aus dem Landkreis Alzey-Worms 145 Menschen und aus Worms bisher 103 Menschen, die an Covid-19 erkrankt waren, verstorben
Fallzahl | Neue Fälle | Weitere Todesfälle | Todesfälle insgesamt | |
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Landkreis Alzey-Worms | 8.057 | 94 | - | 145 |
Stadt Worms | 6.606 | 58 | - | 103 |
Datenstand 01.12.2021, 14:10 Uhr | 7-Tage-Inzidenz (+USAF) | 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz |
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Landkreis Alzey-Worms | 385,5 | 4,18 (4,23) |
Stadt Worms | 391,8 | 4,18 (4,23) |
Das Gesundheitsamt hat in Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Schulaufsicht – verfügt, dass die Realschule plus „Am Alten Schloss“ in Gau-Odernheim ab Mittwoch, 1. Dezember bis einschließlich Dienstag, 14. Dezember, aufgrund mehrerer nachgewiesener Corona-Fälle in der Einrichtung geschlossen bleibt. Das Infektionsgeschehen ist diffus und betrifft zehn von 17 Klassen der Schule. Alle Schüler*innen, in deren Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe mindestens ein Infektionsfall aufgetreten ist, sowie alle Lehrkräfte, die in den letzten 14 Tagen in Kontakt mit einer der infizierten Personen waren, haben sich unverzüglich in Absonderung zu begeben; die Absonderung kann ab dem fünften Tag der Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet werden. Dies gilt nicht für alle vollständig geimpften und genesenen Personen, die im Besitz eines entsprechenden Nachweises sind. Für diese und alle weiteren Personen gilt folgende Regelung: Alle weiteren zur Schulgemeinschaft gehörigen Personen, auch alle vollständig geimpften und genesenen Personen, die im Besitz eines entsprechenden Nachweises sind, haben sich ebenfalls unverzüglich in Absonderung zu begeben; die Absonderung kann unverzüglich mittels eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis beendet werden. Das erneute Betreten der Schule ist ab dem 15.Dezember nur denjenigen Personen gestattet, die einen dann gültigen PoC-Antigen-Test vorweisen können, der in einer amtlich zugelassenen Testeinrichtung durch geschultes Personal vorgenommen wurde und nicht älter als 24 Stunden ist.
Die Fallzahlen, aufgesplittet in die Verbandsgemeinden, die Stadt Alzey und die Stadt Worms, veröffentlichen wir zweimal wöchentlich, immer montags und donnerstags. Diese Zahlen sind nicht Grundlage des vom LUA errechneten Inzidenz-Wertes. Auch die Anzahl der Personen aus dem Landkreis und aus der Stadt Worms, die sich in Krankenhäusern befinden, melden wir zweimal pro Woche. Über Fälle in Einrichtungen oder Ausbruchsgeschehen werden wir wieder unverzüglich informieren.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Aktuelle Informationen und zahlreiche Hilfeangebote im Landkreis sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter nachfolgendem Link eingestellt.