Vogelgrippe: Geflügel vor Virus schützen

29.11.2021

Das Veterinäramt informiert

Wie das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, stuft das Friedrich-Löffler-Instituts das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest (HPAIV H5) bei Wildvögeln sowie einer Übertragung des Virus auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland derzeit als hoch ein. Es wird dringend empfohlen, die verpflichtend einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen gewissenhaft zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern.

„Alle Geflügelhalter sollten sich jetzt auf die brisante Seuchenlage einstellen. Insbesondere Freilandhaltungen sind gefährdet, so dass bei einer weiteren Verschärfung der Lage, zumindest gebietsweise mit einer Aufstallungspflicht zu rechnen ist“, betont der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Michael Lay. Im Hinblick auf eine etwaige Verpflichtung zur Aufstallung sollten sich Freilandgeflügelhalter jetzt bereits unbedingt um Möglichkeiten, zusätzlich Platz und Beschäftigungsmaterial für die Tiere bereit zu stellen, kümmern (z. B. Folientunnel, Wintergärten, etc.) und gegebenenfalls das erforderliche Material bereits beschaffen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass im Rahmen der Coronakrise auch in diesem Bereich mit verlängerten Lieferzeiten zu rechnen ist.

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt auch auf die unbedingte Einhaltung der Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung, insbesondere der Paragraphen drei bis sechs, hin. Eine Fütterung im Freien sei demnach nicht erlaubt, ebenso der Zugang zu Oberflächenwasser. Folgende gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Seuchenein- und verschleppung gelten für alle Geflügelhaltungen:

Meldepflicht für den Tierbestand:

  • Führen eines Bestandsregisters
  • Füttern von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
  • Für die Tränke nur Verwendung von Wasser, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, unzugänglich für Wildvögel aufbewahren.
  • Unverzügliche Abklärung folgender Krankheitsanzeichen durch einen Tierarzt): Erhöhte Tierverluste (mehr als zwei Prozent), erhebliche Veränderungen von Legeleistung oder Gewichtszunahme.

Folgende Maßnahmen werden zudem auch für kleine Haltungen dringend empfohlen:

Abgrenzung der Tierhaltung nach außen:

  • Lassen Sie nur Personen zu Ihren Tieren, deren Besuch unbedingt erforderlich ist (z.B. Tierarzt).
  • Beschränken Sie den Fahrzeugverkehr im Bereich der Tierhaltung auf das nötige Maß.
  • Stellen Sie sicher, dass Geflügel nicht aus der Haltungseinrichtung entkommen kann, schließen Sie Stallungen ab.
  • Halten Sie Hunde und Katzen von den Haltungseinrichtungen für Geflügel fern.
  • Führen Sie regelmäßig Schadnager-Bekämpfung in den Stallungen und im Außenbereich durch.

Betreten / Verlassen der Ställe:

  • Waschen Sie sich vor Betreten und nach Verlassen der Tierhaltung die Hände (mit Seife) und nutzen Sie Handdesinfektionsmittel.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung
  • Betreten Sie Stall und Auslauf nur mit Schutzkleidung; Legen Sie die Schutzkleidung ab, wenn Sie den Stall/Auslauf verlassen; Waschen Sie Mehrwegschutzkleidung regelmäßig bei mind. 60°C. Entsorgen Sie Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unschädlich in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Restmülltonne
  • Reinigen und desinfizieren Sie ihre Schuhe bei Betreten und Verlassen des Stalles. Achten Sie dabei besonders darauf, keinen Schmutz an den Sohlen zu übersehen. Verwenden Sie besser Schuhwerk, das Sie ausschließlich im Stall verwenden und dort belassen.
  • Bewahren Sie verendete Tiere bis zur Abholung so auf, dass Vögel und andere Tiere keinen Zugang haben.
  • Verfüttern Sie keine Eierschalen oder Geflügelteile.
  • Verwenden Sie Eierkartons nur einmal.
  • Duschen Sie und ziehen Sie frische Kleidung an, wenn Sie andere Geflügelbestände besuchen.


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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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