Vogelgrippe: Geflügel vor Virus schützen
29.11.2021
Das Veterinäramt informiert - Wie das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, stuft das Friedrich-Löffler-Instituts das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest (HPAIV H5) bei Wildvögeln sowie einer Übertragung des Virus auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland derzeit als hoch ein. Es wird dringend empfohlen, die verpflichtend einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen gewissenhaft zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern. „Alle Geflügelhalter sollten sich jetzt auf die brisante Seuchenlage einstellen. Insbesondere Freilandhaltungen sind gefährdet, so dass bei einer weiteren Verschärfung der Lage, zumindest gebietsweise mit einer Aufstallungspflicht zu rechnen ist“, betont der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Michael Lay.
Das Veterinäramt informiert
Wie das Veterinäramt der
Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, stuft das Friedrich-Löffler-Instituts das
Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest (HPAIV H5) bei Wildvögeln sowie einer
Übertragung des Virus auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland derzeit
als hoch ein. Es wird dringend empfohlen, die verpflichtend einzuhaltenden
Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen gewissenhaft zu überprüfen
und, wenn nötig, zu verbessern.
„Alle Geflügelhalter sollten sich jetzt auf die
brisante Seuchenlage einstellen. Insbesondere Freilandhaltungen sind gefährdet,
so dass bei einer weiteren Verschärfung der Lage, zumindest gebietsweise mit
einer Aufstallungspflicht zu rechnen ist“, betont der Leiter des
Veterinäramtes, Dr. Michael Lay.
Im Hinblick auf eine etwaige
Verpflichtung zur Aufstallung sollten sich Freilandgeflügelhalter jetzt bereits
unbedingt um Möglichkeiten, zusätzlich Platz und Beschäftigungsmaterial für die
Tiere bereit zu stellen, kümmern (z. B. Folientunnel, Wintergärten, etc.) und
gegebenenfalls das erforderliche Material bereits beschaffen. Dabei sollte auch
berücksichtigt werden, dass im Rahmen der Coronakrise auch in diesem Bereich
mit verlängerten Lieferzeiten zu rechnen ist.
In diesem Zusammenhang weist
das Veterinäramt auch auf die unbedingte Einhaltung der Vorschriften der
Geflügelpest-Verordnung, insbesondere der Paragraphen drei bis sechs, hin. Eine
Fütterung im Freien sei demnach nicht erlaubt, ebenso der Zugang zu
Oberflächenwasser.
Folgende gesetzliche
Regelungen zur Verhinderung von Seuchenein- und verschleppung gelten für alle
Geflügelhaltungen:
Meldepflicht
für den Tierbestand:
- Führen eines Bestandsregisters
- Füttern von Geflügel nur an für
Wildvögel unzugänglichen Stellen.
- Für die Tränke nur Verwendung
von Wasser, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
- Futter, Einstreu und sonstige
Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung
kommen kann, unzugänglich für Wildvögel aufbewahren.
- Unverzügliche Abklärung folgender
Krankheitsanzeichen durch einen Tierarzt): Erhöhte Tierverluste (mehr als
zwei Prozent), erhebliche Veränderungen von Legeleistung oder
Gewichtszunahme.
Folgende Maßnahmen werden
zudem auch für kleine Haltungen dringend empfohlen:
Abgrenzung
der Tierhaltung nach außen:
- Lassen Sie nur Personen zu Ihren
Tieren, deren Besuch unbedingt erforderlich ist (z.B. Tierarzt).
- Beschränken Sie den
Fahrzeugverkehr im Bereich der Tierhaltung auf das nötige Maß.
- Stellen Sie sicher, dass
Geflügel nicht aus der Haltungseinrichtung entkommen kann, schließen Sie
Stallungen ab.
- Halten Sie Hunde und Katzen von
den Haltungseinrichtungen für Geflügel fern.
- Führen Sie regelmäßig
Schadnager-Bekämpfung in den Stallungen und im Außenbereich durch.
Betreten
/ Verlassen der Ställe:
- Waschen Sie sich vor Betreten
und nach Verlassen der Tierhaltung die Hände (mit Seife) und nutzen Sie
Handdesinfektionsmittel.
- Trennen Sie strikt zwischen
Straßen- und Stallkleidung
- Betreten Sie Stall und Auslauf
nur mit Schutzkleidung; Legen Sie die Schutzkleidung ab, wenn Sie den
Stall/Auslauf verlassen; Waschen Sie Mehrwegschutzkleidung regelmäßig bei
mind. 60°C. Entsorgen Sie Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unschädlich
in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Restmülltonne
- Reinigen und desinfizieren Sie
ihre Schuhe bei Betreten und Verlassen des Stalles. Achten Sie dabei
besonders darauf, keinen Schmutz an den Sohlen zu übersehen. Verwenden Sie
besser Schuhwerk, das Sie ausschließlich im Stall verwenden und dort
belassen.
- Bewahren Sie verendete Tiere bis
zur Abholung so auf, dass Vögel und andere Tiere keinen Zugang haben.
- Verfüttern Sie keine Eierschalen
oder Geflügelteile.
- Verwenden Sie Eierkartons nur
einmal.
- Duschen
Sie und ziehen Sie frische Kleidung an, wenn Sie andere Geflügelbestände
besuchen.