24.11.2021
Im Landkreis Alzey-Worms und in der Stadt Worms hat sich die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Personen seit Dienstag, 23. November, um 67 Fälle im Landkreis und 72 Fälle in Worms erhöht.
Es sind keine
weiteren Personen aus dem Landkreis und aus Worms mit Covid-19 verstorben.
Insgesamt sind aus dem Landkreis Alzey-Worms 144 Menschen und aus Worms bisher
103 Menschen, die an Covid-19 erkrankt waren, verstorben.
Fallzahl | Neue Fälle | Weitere Todesfälle | Todesfälle insgesamt | |
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Landkreis Alzey-Worms | 7.524 | 67 | - | 144 |
Stadt Worms | 6.261 | 72 | - | 103 |
Datenstand 24.11.2021, 14:10 Uhr | 7-Tage-Inzidenz (+USAF) | 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz pro 100.000 EW (landesweit) |
---|---|---|
Landkreis Alzey-Worms | 309,8 | 3,43 |
Stadt Worms | 433,7 | 3,43 |
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) passt seine Berichterstattung an die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung. Das bisher geltende Warnstufensystem mit den drei Leitindikatoren „7-Tages-Inzidenz“, „7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz“ (bezogen auf ein Versorgungsgebiet) und „Anteil COVID-19 an Intensivkapazität“ (prozentualer Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten in RP) wird demnach nicht fortgeführt.
Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung schreibt stattdessen vor, dass das LUA täglich die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz veröffentlicht. Diese bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungen unter den SARS-CoV-2-Meldefällen der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Land Rheinland-Pfalz. Eine Hospitalisierung ist die stationäre Aufnahme in ein Akutkrankenhaus aufgrund von COVID-19, unbekannter oder anderer bekannter Ursache.
Liegt die Hospitalisierungs-Inzidenz – wie derzeit – über 3, gilt in ganz Rheinland-Pfalz eine 2G-Regelung im öffentlichen Leben, die Testpflicht an Schulen wird verschärft und die 3G-Regelung am Arbeitsplatz, im ÖPNV und an Hochschulen eingeführt. Klettern die Krankenhausaufnahmen über den Wert 6 folgt 2G plus. Das heißt, Geimpfte und Genesene brauchen zusätzlich einen negativen Schnelltest. Ab einem Wert von 9 soll es zudem Kontaktbeschränkungen geben. Diese nächsten Stufen greifen aber nicht automatisch, sondern werden dann gegebenenfalls von der Landesregierung mit einer neuen Verordnung festgestellt.
Die Fallzahlen, aufgesplittet in die Verbandsgemeinden, die Stadt Alzey und die Stadt Worms, veröffentlichen wir zweimal wöchentlich, immer montags und donnerstags. Diese Zahlen sind nicht Grundlage des vom LUA errechneten Inzidenz-Wertes. Auch die Anzahl der Personen aus dem Landkreis und aus der Stadt Worms, die sich in Krankenhäusern befinden, melden wir zweimal pro Woche. Über Fälle in Einrichtungen oder Ausbruchsgeschehen werden wir wieder unverzüglich informieren.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Aktuelle Informationen und zahlreiche Hilfeangebote im Landkreis sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter nachfolgendem Link eingestellt.