22.11.2021
Im Landkreis Alzey-Worms gilt ab Montag, 22. November, die Corona-Warnstufe 2. Damit gibt es strengere Regeln vor allem für Ungeimpfte. Ausschlaggebend für die höhere Warnstufe ist neben der überall hohen 7-Tage-Inzidenz auch die Zahl der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten im Land.
In der Gastronomie, beim Sport und bei kulturellen Veranstaltungen müssen ungeimpfte Menschen nun einen negativen Corona-Test vorlegen. Schülerinnen und Schüler werden wieder zweimal pro Woche getestet - außerdem gilt an weiterführenden Schulen im Unterricht Maskenpflicht.
In der Gastronomie darf nur noch auf Abstand und Maske verzichtet
werden, wenn nicht mehr als zehn nicht-geimpfte Personen im Raum sind. Diese
Regeln werden voraussichtlich nur bis Mittwoch gelten, dann soll eine neue
Landesverordnung in Kraft treten.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey