Gesundheitsamt fordert zur selbstständigen Absonderung auf

10.11.2021

Positiv getestete Personen und Kontaktpersonen müssen sich eigenständig in Quarantäne begeben

Wie das Gesundheitsamt des Landkreises Alzey-Worms mitteilt, ist es aufgrund der steigenden Anzahl an Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 derzeit nicht mehr möglich, alle positiv getesteten Personen zeitnah telefonisch über die notwendigen Verhaltensregeln zu informieren. Auch die Ermittlung der Kontaktpersonen kann nicht mehr durch das Gesundheitsamt geleistet werden. Unabhängig von der Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt müssen sich positiv getestete Personen nach der geltenden Absonderungsverordnung selbstständig in Absonderung begeben. 

Zusätzlich sind sie nun dazu aufgefordert, ihre Kontakte selbst zu benachrichtigen und dabei über die Absonderungs- und Testpflicht zu informieren. Genesene oder vollständig geimpfte Kontaktpersonen, die über einen entsprechenden Nachweis verfügen, unterliegen nicht der Pflicht zur Absonderung, solange sie keine Symptome haben. Sie sollen aber Kontakte für die nächsten 14 Tage so weit möglich vermeiden und sich beim Auftreten von Symptomen an ihren Hausarzt wenden. Kontaktpersonen, die nach Ablauf der Quarantäne eine Bescheinigung benötigen, senden ihr Testergebnis mit Nennung der positiv getesteten Person an das Gesundheitsamt.

 „Wir benötigen diese Mitarbeit der Bevölkerung, um die Allgemeinheit, vor allem aber die vulnerablen Gruppen (etwa alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen) zu schützen. In der derzeitigen Situation mit weiterhin steigenden Inzidenzen gelingt das nur, wenn positiv getestete Personen und deren Kontakte eigenständig die bestehenden Regelungen einhalten“, weist die Leiterin des Gesundheitsamtes Alzey-Worms, Berit Kohlhase-Griebel, auf die Bedeutung der Mitarbeit hin.

Was ist eine positiv getestete Person?

Einer positiv getesteten Person liegt ein positives Testergebnis vor. Dabei ist es egal, ob die Testung auf das Coronavirus auf einem PCR-Test oder einem PoC-Antigentest beruht und ob die Person das Testergebnis vom Gesundheitsamt oder der Stelle bekommen hat, die den Test vorgenommen und ausgewertet hat.

Was ist eine enge Kontaktperson?

Eine enge Kontaktperson hatte: Kontakt länger als zehn Minuten ohne Schutz durch Maske, ein Gespräch im Abstand unter 1,5 Meter ohne medizinische Maske oder einen Aufenthalt in einem geschlossenen Raum von mehr als zehn Minuten Dauer unabhängig vom Schutz durch Maske. Weitere Informationen zu Absonderung und Quarantäneregelungen finden sich auf: www.corona.rlp.de

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies, Tracking-Technologien von Dritten (Matomo) und externe Komponenten (Google Maps und YouTube), um ihr Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von den Anbieter gesammelt werden. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Details anzeigen zu: Cookies | Analyse-Tools (Marketing-/Tracking)
| Plugins und Tools (Externe Komponenten)