08.11.2021
In Kliniken und Heimen gilt künftig 3G, im Freien dagegen wird gelockert. Drei Punkte stehen im Kern der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung, die seit Montag, dem 8. November, gilt:
Für Veranstaltungen im Freien gelten Lockerungen: Weihnachtsmärkte und Martinsumzüge sind ohne Abstand, Masken und Zugangskontrollen möglich. Für entsprechende Veranstaltungen im Innenbereich gelten das Abstandsgebot von 1,5 Metern, die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung.
Für Menschen, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
arbeiten, gilt die 3G-Regel:
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich mit einem
Coronatest nachweisen, nicht infiziert zu sein.
Das Angebot für Auffrischungsimpfungen wurde ausgeweitet:
Neben den
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wurde dafür die Zahl der Impfbusse, die
durch das Land touren und niedrigschwellige Impfangebote machen, verdoppelt. Ab
Mitte November sollen zudem Impfstellen an zehn Krankenhäusern in
Rheinland-Pfalz öffnen.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey