Martinsumzüge: Abstandsregel einhalten

15.10.2021

Musikalische Begleitung zulässig

Martinsumzüge können nach den Vorgaben des Landes in diesem Jahr stattfinden, wenn bestimmte Regeln nach § 6 Abs. 1 der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (26. CoBeLVO) eingehalten werden. Es gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern, wobei Familien oder andere Gruppen zusammenstehen oder gehen dürfen. Gemeinsames Singen ist in reduziertem Rahmen möglich. Musikalische Beiträge von Ensembles wie Bläsergruppen sind unter Wahrung des Abstandsgebots ebenfalls zulässig. Für entsprechende Veranstaltungen im Innenbereich gelten darüber hinaus die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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