08.10.2021
Mit der Änderung der Testverordnung des Bundes, welche am 11. Oktober 2021 in Kraft tritt, endet die kostenfreie Bürgertestung im Projekt „Testen für Alle“. Ab Montag stehen kostenlose Testungen nur noch einem genau definierten Personenkreis zur Verfügung. Wie das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz mitteilt, können kostenlose Testungen weiterhin von folgenden Personengruppen in Anspruch genommen werden:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
- bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/co-vid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist,
- Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird voraussichtlich eine einheitliche ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei den Teststellen zur Verfügung stellen. Diese Bescheinigung benötigen diejenigen die zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten.
„Was in den Teststellen in den vergangenen Monaten geleistet wurde, ist vorbildlich und ich danke allen Beteiligten herzlich für das großartige Engagement. Die flächendeckenden Testungen waren ein entscheidender Baustein zur Bekämpfung des Virus. Tests werden auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Essentiell ist es aber, die Impfquote weiter zu steigern. Impfen bleibt der Schlüssel aus der Pandemie“, betont Landrat Heiko Sippel. Im Landkreis Alzey-Worms besteht für jeden Bürger und jede Bürgerin mittlerweile die Möglichkeit, sich wohnortnah und unbürokratisch impfen zu lassen.
„Der Bund hat entschieden, dass die kostenlose Bürgertestung ab sofort nicht mehr angeboten wird. Jedoch wird es auch weiterhin das Angebot zum Beispiel für Kindertagesstätten geben. Dies ist daher von besonderer Bedeutung, da ein Selbsttest für Kinder nicht in Frage kommt“, betont Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Die Testung von Kindern in Kindertagesstätten ist weiterhin kostenfrei möglich. Dabei ist zu beachten, dass es eine Testpflicht in rheinland-pfälzischen Kitas für die dort betreuten Kinder weiterhin nicht geben wird. Die Teilnahme am Testangebot ist freiwillig und bedarf der Einwilligung der Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten. Die Teststellen können die Preise für die kostenpflichtigen Testungen selbst festlegen. Das Land macht hierzu keine Vorgaben. Auch der Projektname ändert sich von „Testen für Alle“ in Projekt „Testen nach § 4a TestV“. Die Regelungen hinsichtlich der Beauftragung sind weiterhin bis zum 31.12.2021 gültig. Die benötigten Testkits können, wenn gewünscht, weiterhin über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bezogen werden.
Viele Teststellen schließen
Die Neuregelung hat Auswirkungen auf das Angebot an Teststellen auch im Landkreis Alzey-Worms. Unter anderem sind die Teststellen des DRK in Alzey und die Teststelle der Stadt Alzey am Wartbergstation ab Montag geschlossen. Viele Teststellen warten noch ab, wie viele Personen sich künftig testen lassen und wollen erst dann entscheiden, ob sie weiterhin Testmöglichkeiten bieten. Deshalb ist eine verlässliche Veröffentlichung der zur Verfügung stehenden Teststellen zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht möglich. „Offensichtlich haben manche Teststellen den Betrieb bereits eingestellt ohne sich ordnungsgemäß im Portal abzumelden, dies führt zunehmen zur Verwirrung bei Bürgerinnen und Bürgern. Alle Teststellen wurden nun aufgerufen, die Inhalte auf der Übersichtsseite zu aktualisieren, damit alle Bürgerinnen und Bürger die noch geöffneten Teststellen unkompliziert finden können“, so das Landesamt.
Die Liste der Teststellen ist
im Internet weiterhin unter der Adresse corona.rlp.de/testen eingestellt.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey