Bekanntmachung

27.09.2021

1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Alzey-Worms für das Haushaltsjahr 2021

I.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Verfügung vom 27.07.2021, Az. 17 461-
1/AZ/21a, die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Alzey-Worms für das Haushaltsjahr
2021 genehmigt.

II.

Die Satzung wird gemäß §§ 17, 20 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) vom
31.01.1994 (GVBl. S. 188) i. V. m. §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, nachstehend bekanntgemacht.

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt entsprechend den Bestimmungen des § 57 LKO i. V. m. § 97 Abs.
2 und § 98 Abs. 1 GemO in der Zeit von Montag, 09.08.2021, bis einschließlich Donnerstag,
19.08.2021 (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr), bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36,
55232 Alzey, Zimmer 68, öffentlich aus.

IV.

Sofern die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder aufgrund der LKO zustande gekommen ist, gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung
    oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
    oder
  2. vor Ablauf der in Ziffer IV. Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
    Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
    schriftlich geltend gemacht hat.

Wird eine Verletzung nach Ziffer IV. Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in
Ziffer IV. Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Alzey, 03.08.2021
Az.: 1-11612-1/mer
Kreisverwaltung Alzey-Worms
In Vertretung

gez. Jung

Steffen Jung
Erster Kreisbeigeordneter

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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