Neue Absonderungsregelungen für Kontaktpersonen in Kindertagesstätten

06.09.2021

Wie das Gesundheitsamt Alzey-Worms am Montag mitteilt, sieht die mit Wirkung vom 5. September in Kraft getretene neue Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz im Regelfall keine Absonderungspflicht mehr für Kontaktpersonen zu einem positiven Fall in einer Kindertagesstätte vor. 

In Anlehnung an diese Regelung wird die Quarantäne für die Kinder, die innerhalb der letzten 14 Tage durch das Gesundheitsamt Alzey-Worms als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, nach negativer PCR-Testung und Vorlage des Testergebnisses beim Gesundheitsamt aufgehoben werden.

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Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

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