06.09.2021
Wie das Gesundheitsamt Alzey-Worms am Montag mitteilt, sieht die mit Wirkung vom 5. September in Kraft getretene neue Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz im Regelfall keine Absonderungspflicht mehr für Kontaktpersonen zu einem positiven Fall in einer Kindertagesstätte vor.
In Anlehnung
an diese Regelung wird die Quarantäne für die Kinder, die innerhalb der letzten
14 Tage durch das Gesundheitsamt Alzey-Worms als enge Kontaktpersonen
eingestuft wurden, nach negativer PCR-Testung und Vorlage des Testergebnisses
beim Gesundheitsamt aufgehoben werden.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey