Aufgrund starker Belastung derzeit keine direkte Kontaktaufnahme garantiert

03.09.2021

Gesundheitsamt Alzey-Worms bittet: Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich eigenverantwortlich unverzüglich in Quarantäne begeben

Wie den jüngsten Lageberichten des Gesundheitsamtes Alzey-Worms zu entnehmen ist, steigen die Infektionszahlen im Landkreis und in der Stadt Worms weiter. Damit verbunden wachsen auch die Anforderungen an die Mitarbeitenden der Infektionsschutzbehörde, die derzeit nahezu pausenlos im Einsatz sind, um im Zuge der Fallermittlung Infizierte zu kontaktieren und umfassende Kontaktpersonennachverfolgung zu betreiben. Wie das Gesundheitsamt mitteilt, kann mit zunehmender Belastung leider nicht immer garantiert werden, dass jede Einzelperson, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, unmittelbar mit Bekanntwerden des Laborbefundes telefonisch kontaktiert wird. Aus diesem Grund bittet die Behörde dringend, die Vorgaben der aktuell gültigen Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten und sich mit positivem Testergebnis auf unmittelbarem Wege eigenverantwortlich unter Quarantäne zu begeben und die Kontaktpersonen zu informieren. 

Die aktuell gültige Fassung des Regelwerkes ist der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz unter Rechtsgrundlagen zu entnehmen. Das Gesundheitsamt bittet für die Verfahrensweise in Zeiten einer starken Belastung um Verständnis.

Was positiv Getestete beachten müssen:

Das Gesundheitsamt Alzey-Worms weist darauf hin, dass im Allgemeinen gilt, dass während des Wartens auf das Testergebnis Kontakte zu vermeiden sind. Wer mittels Schnelltest im Testzentrum oder PCR-Test positiv getestet wurde, muss sich unverzüglich in 14-tägige Quarantäne begeben. Die 14 Tage rechnen ab dem auf den der Abstrichentnahme folgenden Tag. Das bedeutet also, wenn beispielsweise der Test an einem Montag durchgeführt wurde, der letzte Quarantänetag am übernächsten Montag ist und demzufolge erst dienstags der Absonderungsort verlassen werden kann. Sollte die infizierte Person nach Ablauf der 14-tägigen Frist noch Symptome haben, kann die Quarantäne nicht beendet werden. Sollte nach Ablauf der 14 Tage das Testergebnis erneut positiv ausfallen, verlängert sich die Quarantäne automatisch um eine weitere Woche.

Infizierte, die zuvor eine Einrichtung (z.B. Kindertagesstätte, Schule, Pflegeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft) besucht haben, sollten umgehend die Einrichtungsleitung über das positive Testergebnis informieren. 

Positiv Getestete, deren Testergebnis einem Schnelltest zugrunde liegt, können die Quarantäne nur dann vor Ablauf der 14 Tage verlassen, wenn maximal drei Tage nach dem Schnelltest ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Ansonsten ist die 14-tägige Absonderungsregelung einzuhalten.

Was für Hausstandangehörige und Kontaktpersonen gilt:

Zu beachten ist, dass die Quarantäne nicht nur für die infizierte Person, sondern zusätzlich auch für alle Hausstandangehörige gilt. Häusliche Absonderung bzw. Quarantäne heißt, dass niemand den Absonderungsort verlassen, gleichzeitig aber auch niemand Außenstehendes den Absonderungsort betreten darf. Ebenso müssen sich alle Personen, zu denen die infizierte Person in den letzten zwei Tagen vor der Testung oder vor Symptombeginn engen Kontakt hatte, für 14 Tage häuslich absondern. Ausnahmen gelten nur für Kontaktpersonen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und über einen entsprechenden Nachweis verfügen. 

Sollten bei Kontaktpersonen zu einem beliebigen Zeitpunkt der Quarantäne Krankheitssymptome auftauchen, kann diese Person die Quarantäne nach 14 Tagen nur mit einem negativen PCR-Testergebnis verlassen. In diesem Fall sollte der Test möglichst zeitgleich mit dem Auftreten der Symptome durchgeführt werden.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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