04.06.2021
I.
Der
Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2021 wurde dem Kreistag
Alzey-Worms zugeleitet.
II.
Es
besteht nun die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von
Vorschlägen zu dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung.
III.
Der
Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2021 liegt in der Zeit
von Freitag, 04.06.2021, 8:00 Uhr bis
einschließlich Dienstag, 22.06.2021, 14:00 Uhr, (Montag bis Freitag 8:00 bis
12:00 Uhr, Montag bis Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00
Uhr) bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 in 55232
Alzey, Zimmer 68, öffentlich aus.
IV.
Die Einwohnerinnen und Einwohner des
Landkreises Alzey-Worms haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser
Bekanntmachung bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Vorschläge zum Entwurf der
Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen,
einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung
Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 in 55232 Alzey, oder elektronisch an finanzen@alzey-worms.de einzureichen.
Alzey,
31.05.2021
Az.:
1-11612-01
In
Vertretung
gez.
Jung
Steffen
Jung
Erster Kreisbeigeordneter
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey