25.03.2021
„Dem Kreis ist es wichtig das neue Kita-Zukunftsgesetz, das am 1. Juli 2021 in Kraft tritt, mit einem qualitativ hochwertigen Betreuungsangebot in unseren Kindertagesstätten umzusetzen“, informierte Landrat Heiko Sippel bei der jüngsten Sitzung des Kreistags. Um die Träger der Kindertagesstätten im Landkreis bei der Umstellung auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie den Rechtsanspruch auf eine Betreuung von sieben Stunden am Stück finanziell zu unterstützen und dazu anzuhalten, wichtige Angebote und Neuerungen schnellstmöglich zu realisieren, hat der Kreistag eine Änderung der bisher gültigen Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Baukosten und Ausstattung von Kitas einstimmig beschlossen. Auch die Betriebskindertagesstätten werden nach der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses künftig stärker gefördert. Die Richtlinie musste auch deshalb angepasst werden, weil die Landesförderung von dem derzeitigen Gruppensystem künftig auf eine platzbezogene Betrachtung umgestellt wird. Neben der Erhöhung des Zuschusses für die Schaffung von jeweils mindestens 15 zusätzlichen Kita-Plätzen in Einrichtungen von bisher 150.000 Euro auf 160.000 Euro, sollen künftig insbesondere die kleineren Projekte mit einer Förderung von bis zu 40.000 Euro bezuschusst werden. Für beide Förderstränge hat der Kreis die Förderquote von derzeit 40 Prozent auf 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten erhöht. Insgesamt 45 neue Gruppen müssen im Landkreis geschaffen werden. Das Fördervolumen steigt allein hierfür um 450.000 Euro. Bis zu 30 kleinere Maßnahmen will der Kreis in den kommenden sieben Jahren mit rund 40.000 Euro fördern (insgesamt 1,2 Millionen Euro). Dabei geht es dem Kreis nicht nur um eine Ausweitung des Angebotes, sondern auch um die Qualität der Betreuung. „Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden setzt die Förderung des Kreises das Angebot eines warmen Mittagessens in den Einrichtungen voraus“, betont Sippel. Ziel sei es darüber hinaus, die Anzahl der derzeit drei Betriebskindertagesstätten im Landkreis zu erhöhen. Künftig fördert der Kreis die Schaffung von mindestens jeweils 15 zusätzlichen Plätzen in Betriebskindertagesstätten mit einem Zuschuss von 30.000 Euro (bisher 25.000 Euro). „Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat das Jugendamt qua Gesetz ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Platzangebot in den Kitas sicherzustellen und muss sich an den für die Umsetzung notwendigen Kosten beteiligen“ erläuterte Sippel.
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Ernst-Ludwig-Straße 36
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