17.03.2021
Das Gesundheitsamt
Alzey-Worms weist darauf hin, dass sich Bürgerinnen und Bürger, die einen
Corona-Test durchgeführt haben, direkt nach dem Test in Absonderung
(Quarantäne) begeben müssen. Nicht erlaubt sei es, im Zeitraum zwischen der
Testung und dem Erhalt des Ergebnisses z.B. Supermärkte aufzusuchen, um
Einkäufe zu erledigen. „Ein solches Verhalten gefährdet andere Personen, die
infiziert werden könnten“, betont die Leiterin des Gesundheitsamtes
Alzey-Worms, Berit Kohlhase-Griebel. Die gelte auch für
für die
Hausstands-Angehörigen der getesteten Person. „Richtig verhält man sich, wenn
man gemeinsam das Testergebnis zu Hause abwartet und man sich bereits so gut
wie möglich voneinander separiert. Denn wenn ein PCR-Test veranlasst wurde,
besteht in aller Regel der konkrete Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus“,
so Kohlhase-Griebel.
Auch nach einem positiven
Schnelltest sei es selbstverständlich notwendig, sich direkt in Quarantäne zu
begeben.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey