26.02.2021
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass die Antragsfrist für die kostenlose Ausleihe von Schulbüchern sowie von Arbeits- und Übungsheften zum Schuljahr 2021/2022 am 15. März endet. Die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sind bis zu diesem Tag bei der Schule oder dem Schulträger abzugeben.
Zugleich werden die Eltern gebeten, zu beachten, dass für die Schulbuchausleihe gegen eine Leihgebühr andere Fristen und Abläufe gelten. Hierfür ist eine Anmeldung der Eltern über das Internet-Portal www.lmf-online.rlp.de vom 21. Mai bis 21. Juni 2021 erforderlich. Die dafür benötigten Zugangsdaten erhalten die Schülerinnen und Schüler bis spätestens Ende Mai von der Schule.
Die genannten Regelungen und Fristen gelten für die allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufen 1 – 13 sowie für die Bildungsgänge Berufsfachschule (BF) I + II und Höhere Berufsfachschule (HBF) der Berufsbildenden Schulen.
Bei Rückfragen betreffend der Schulen in der Trägerschaft des
Landkreises Alzey-Worms sind die Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung
Alzey-Worms Frau Luisa Domes,
Telefon (06731) 408-3131 und Frau Denny Michel, Telefon
(06731) 408-3132 zuständig. Der Landkreis ist Schulträger von folgenden Schulen:
Elisabeth-Langgässer-Gymnasium, Gymnasium am Römerkastell,
Gustav-Heinemann-Realschule plus und Fachoberschule sowie der Berufsbildenden
Schule in Alzey, Realschule plus am Alten Schloss in Gau-Odernheim,
Rheingrafen-Realschule plus und Fachoberschule, Erich-Kästner-Realschule plus
und Georg-Forster-Gesamtschule in Wörrstadt sowie Integrierte Gesamtschule in
Osthofen.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
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