23.02.2021
Immer wieder erreichen die Kreisverwaltung Alzey-Worms Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern, die die 7-Tage Inzidenz für den Landkreis und für die Stadt Worms selbst auf Basis der Fallzahlen errechnen. Dabei erhalten diese häufig ein Ergebnis, das nicht dem Inzidenzwert entspricht, den die Kreisverwaltung in ihrem Lagebericht veröffentlicht.
Um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und Fragen rund um die Berechnung der Inzidenz zu beantworten weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass der im Corona-Lagebericht herausgegebene Inzidenzwert vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) übernommen und dort nach komplexen Vorgaben errechnet wird. Als zentrale Meldestelle für meldepflichtige Infektionskrankheiten in Rheinland-Pfalz errechnet das LUA zentral die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen und stellt die Zahlen den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.
Die 7-Tage-Inzidenz wird aus der Zahl der Meldungen mit Meldedatum innerhalb der letzten sieben Tage ab dem Berichtstag berechnet. Nicht alle Meldungen, die in den zurückliegenden sieben Tagen als Differenz neu an das Landesuntersuchungsamt übermittelt wurden, fließen in diese Berechnung ein. Dies liegt daran, dass ein nicht unbedeutender Anteil der Meldungen, die an das LUA übermittelt werden, mit einem Meldedatum versehen ist, das nicht innerhalb dieses 7-Tageszeitraums liegt. Der Übermittlungszeitraum kann im Einzelfall mehrere Tage später liegen, wenn z.B. das Gesundheitsamt nach dem Bekanntwerden eines Falls noch weiter ermitteln muss, um damit erst die Grundlage für eine Übermittlung zu schaffen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass ein Fall nachträglich einer anderen Gebietskörperschaft zugeordnet werden muss, weil das Gesundheitsamt bei seiner Recherche erfahren hat, dass die erkrankte Person mit ihrem Hauptwohnsitz in einem anderen Landkreis gemeldet ist. Da Außenstehende nicht über das Meldedatum zu jeder einzelnen Meldung verfügen, ist für sie die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz nur annähernd möglich.
Weitere Informationen über die Errechnung der
7-Tage-Inzidenz sind auf der Homepage des LUA unter folgendem Link
eingestellt:
https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-c/coronavirus-7-tage-inzidenz/
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey