Versammlungen verboten

14.01.2021

Corona: Kreisordnungsbehörde untersagt Kundgebungen

Die Kreisordnungsbehörde Alzey-Worms hat die drei für Samstag, 16. Januar, in Alzey angemeldeten Kundgebungen von „Die Rechte“ und „NPD“ sowie die Gegenkundgebungen von „Fridays for future“ und dem „Beirat für Migration und Integration des Landkreises Alzey-Worms“ aufgrund der Corona-Pandemie, verbunden mit den derzeit hohen 7-Tage-Inzidenzwerten im Landkreis und in den angrenzenden Gebietskörperschaften, verboten. Nach Bekanntwerden der geplanten Kundgebung rechter Gruppierungen mit rund 30 Personen, waren die beiden Gegenkundgebungen mit insgesamt rund 200 Teilnehmenden bei der Kreisverwaltung angezeigt worden. Um das Aufeinandertreffen der jeweiligen Demonstranten und damit gewaltsame Auseinandersetzungen zu verhindern, müssten zudem Polizisten in entsprechend hoher Anzahl eingesetzt werden. „Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen ist aufgrund der Pandemielage mit besorgniserregend hohen Fallzahlen im Landkreis und in den benachbarten Gebietskörperschaften ein Verbot der Versammlungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus angezeigt und erforderlich. Wenn sich Familien und Kinder nicht mehr treffen können, Schulen, Geschäfte, Gastronomie schließen müssen und der Lock Down uns zu fast jeglicher Kontaktbeschränkung zwingt, ist es bei allem Respekt vor dem Recht auf Versammlungsfreiheit zumindest in der jetzigen Phase nicht mehr zu verantworten, eine Versammlung zu genehmigen. Der Schutz von Leben und Gesundheit muss jetzt eindeutig vorgehen und wir müssen alles tun, um die Infektionsketten zu durchbrechen“, betont Landrat Heiko Sippel. Derzeit liege die 7-Tage-Inzidenz um 150 im Landkreis und sei tendenziell steigend. In der angrenzenden Stadt Worms sei der Wert sogar auf über 300 angewachsen, was den höchsten Wert in Rheinland-Pfalz darstelle. Es bestehe die begründete Gefahr, dass sich durch eine Versammlung das Infektionsgeschehen weiter ausbreite.

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