Neuer Radweg ergänzt „Hiwwel-Route“

23.11.2020

Strecke entlang der Kreisstraße 5 ist fertig

Der 2,3 Kilometer lange und 2,5 Meter breite Rad- und Gehweg zwischen Eckelsheim und der Kreisstraße 5 in Richtung Wendelsheim ist bis auf wenige Restarbeiten fertiggestellt. Im Auftrag des Landkreises Alzey-Worms hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) das Projekt entlang der Kreisstraße 5 bis zur Einmündung in die Landesstraße 409 umgesetzt. „Damit steht Radfahrern und Fußgängern ein komfortabler und sicherer Weg zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Strecke auch ein weiterer wichtiger Mosaikstein im Radwegenetz in Rheinhessen“, freut sich Landrat Sippel über die Fertigstellung der neuen Radstrecke. Ganz herzlich dankt der Kreischef dem LBM und den ausführenden Firmen für die gute Zusammenarbeit sowie dem Land für die Unterstützung. Aufgrund der Corona-Pandemie könne die offizielle Freigabe des neuen Radwegs leider erst voraussichtlich im Frühjahr 2021 stattfinden. Der Radweg ist Teil der so genannten „Hiwwel-Route“, der Radwegeverbindung zwischen Bingen und Worms. Diese durchquert auch die Ortslagen von Eckelsheim und Wendelsheim. Ausgebaut hat der LBM darüber hinaus die Kreisstraße 5 zwischen Eckelsheim und der L 409 in Höhe der Villa Bäder auf einer Länge von rund 300 Meter. Die Auftragssumme für den Radweg und den Ausbau der Kreisstraße liegt bei rund 986.000 Euro. Das Land Rheinland-Pfalz gewährt dem Landkreis Alzey-Worms für das Projekt einen Zuschuss in Höhe von rund 735.000 Euro. Im Anschluss soll der Radweg zwischen Wendelsheim und der Geistermühle bei Flonheim-Uffhofen auf der ehemaligen Bahntrasse an der L 407 umgesetzt werden. Das Land Rheinland-Pfalz will diese Strecke bis 2023 bauen.

Landrat Heiko Sippel (l.) hatte sich vor Ort über den Fortschritt beim Bau des neuen Radwegs informiert. Mit dabei waren Mitarbeiter des LBM, der Kreisverwaltung, des Bauunternehmens und Anlieger.
Landrat Heiko Sippel (l.) hatte sich vor Ort über den Fortschritt beim Bau des neuen Radwegs informiert. Mit dabei waren Mitarbeiter des LBM, der Kreisverwaltung, des Bauunternehmens und Anlieger.
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© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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