Bekanntmachung

11.09.2020

Gemäß § 5 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 und Abs. 3 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 findet am Mittwoch, den 16. September 2020 um 18:00 Uhr (Kreisverwaltung Alzey-Worms, Raum 119, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey) durch die Wehrleiter der sieben angehörigen Gebietskörperschaften die Wahl zum stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur statt.

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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