Öffentliche Bekanntmachung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (zweite Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung und -struktur sowie für das Kapitel Rohstoffsicherung in der Fassung der Teilfortschreibung vom 20.06.2016 – dritte Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs)

14.07.2020

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 15. Juni 2020 den Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das dritte Anhörungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben.   

Gemäß § 6 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) wird der Planentwurf vom 14. Juli bis einschließlich 25. August 2020 an folgenden Stellen öffentlich ausgelegt und kann dort während der genannten Zeiten des Publikumsverkehrs nach Vereinbarung eines Termins und unter Beachtung der Maskenpflicht eingesehen werden (bei der Landeshauptstadt Mainz auch ohne Terminvereinbarung). Bitte wenden Sie sich dazu an die unten angegebenen Telefonnummern:   

Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe, Ernst-Ludwig-Straße 2, 55116 Mainz (Sekretariat); Mo – Do 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr; Tel. 06131/48018-40.   

Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Untere Landesplanungsbehörde), Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim, Raum 300; Mo und Di sowie Do und Fr 9.00 bis 12.00 Uhr, Mo bis Mi 14.00 bis 15.30 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr, Tel. 06132/787-2121. 

Kreisverwaltung Alzey-Worms (Untere Landesplanungsbehörde), Ernst-Ludwig-Straße 36 , 55232 Alzey , Raum 51; Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr; Mo und Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr, Tel. 06731/408-4521.

Kreisverwaltung Bad Kreuznach (Untere Landesplanungsbehörde), Salinenstraße 47 , 55543 Bad Kreuznach, Raum 301 (Registratur des Amtes Bauen und Umwelt) ; Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo und Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr , Tel. 0671/803-1605.

Kreisverwaltung Birkenfeld (Untere Landesplanungsbehörde), Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld , Raum 2.11; Mo bis Fr 8.30 bis 12.00 Uhr und Do 14.00 bis 18.00 Uhr , Tel. 06782 15-621 oder 06782 15-600.

Landeshauptstadt Mainz, Stadthaus, Große Bleiche 46/Haupteingang Löwenhofstraße 1, Pforte/Foyer, 55116 Mainz, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag jeweils von 6:00 bis 22:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung).

Stadtverwaltung Worms (Abteilung Stadtplanung und Bauaufsicht), Marktplatz 2, 67547 Worms, 1. OG, Raum 133; Mo bis Do. 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr , Tel. 06241/8536001. 

Der Planentwurf wird auch im Internet unter http://www.pg-rheinhessen-nahe.de/download.de/download digital zur Einsichtnahme bereitgestellt.   

Anregungen und Hinweise können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 8. September 2020) schriftlich oder elektronisch gegenüber der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe, Ernst-Ludwig-Str.2, 55116 Mainz, E-Mail: geschaeftsstelle@pg-rheinhessen-nahe.de oder gegenüber den auslegenden Stellen zur entsprechenden Weiterleitung vorgebracht werden. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.     

Mainz, 26. Juni 2020   

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe 

Die Vorsitzende 

Landrätin Bettina D i c k e s

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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