18.09.2018
Waffenfunde
sind keine Seltenheit. Im Nachlass verstorbener Angehöriger, beim Entrümpeln des
Dachbodens oder beim Aufräumen des Kellers kommen immer wieder Pistolen,
Revolver, Luftgewehre oder Munition
zutage. Was nun? Schließlich ist der Besitz von Waffen ohne Waffenbesitzkarte
und abschließbaren Waffenschrank illegal. Bis zum 1. Juli 2018 mussten sich
Waffenbesitzer darüber keine Gedanken machen, unabhängig davon, wie sie in den
Besitz der Waffen kamen. Ein Jahr lang eröffnete die bundesweite
„Waffenamnestie“ im Waffengesetz die Möglichkeit, illegale Waffen oder Munition
straffrei abzugeben. Insgesamt 44 Waffen und einige Patronen nahm innerhalb
dieses Zeitraums die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms entgegen.
Die meisten davon waren von Erben gefunden und abgegeben worden, also Waffen,
bei denen keine Strafanzeige gefolgt wäre. Auch waren viele Waffen
Schreckschusswaffen, die aufgrund ihres Alters nicht mehr zugelassen waren.
Neben Schreckschusspistolen und Luftgewehren wurden auch Repetierbüchsen,
Flinten und Revolver entgegengenommen. „Es ist natürlich im Interesse der
Allgemeinheit, die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen und Munition zu
reduzieren“, betont Landrat Ernst Walter Görisch. Alles werde jetzt
ordnungsgemäß vernichtet: „Jede einzelne abgegebene Waffe und Munition ist ein
Mehr an Sicherheit.“ Waffen können grundsätzlich weiter bei der Polizei
abgegeben werden. Allerdings: Nach Ablauf der Amnestieregelung gilt die
Straffreiheit nur für die Besitzer legaler Waffen.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
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